Blackwater Agency

Was öffentlich ist, lässt sich belegen.

Ermittlungen aus offenen Quellen für Unternehmen, Rechtsanwälte und Versicherungen. Recherchiert von einem konzessionierten Berufsdetektiv in Innsbruck – und so dokumentiert, dass das Ergebnis einer Prüfung standhält.

Ausgangslage

Die Spur liegt meistens offen – man muss sie nur sichern

Firmenbuch, Gewerberegister, Grundbuch, Handelsregister, Vergabeportale, Branchenverzeichnisse, Bewertungsplattformen, Stellenanzeigen, Kleinanzeigen, archivierte Webseiten: Der weitaus größte Teil dessen, was in einem Wirtschafts- oder Rechtsfall zählt, steht öffentlich zugänglich im Netz. Das Problem ist nicht der Zugang. Das Problem ist, die richtigen Quellen zu kennen, sie zu verknüpfen und den Fund so zu sichern, dass er auch noch gilt, wenn die Seite drei Wochen später gelöscht wird.

01

Quellenkenntnis

Register, Portale und Archive, die man kennen muss, statt einer Suchmaschinenabfrage. Jede Fundstelle mit Quelle, Datum und Uhrzeit.

02

Beweissicherung

Jeder Fund wird archiviert, bevor er verschwindet. Wer eine Seite nach der Anzeige löscht, löscht damit nicht unseren Nachweis.

03

Verwertbare Form

Sie bekommen keine Linksammlung, sondern einen geordneten Bericht mit Fundstellenverzeichnis, den Sie weiterreichen können.

Einsatzfelder

Wofür Auftraggeber uns holen

Gewerbeberechtigung und Befugnis

Wirbt ein Anbieter mit Leistungen, für die ihm die Gewerbeberechtigung fehlt? Abgleich von Auftritt, Werbung und Portalprofilen mit dem tatsächlichen Registerstand – inklusive Sicherung des Werbeauftritts.

Geschäftspartner und Lieferanten

Wer steht hinter einem Unternehmen, wie lange schon, mit welchen Vorgängergesellschaften und welchen Verflechtungen? Prüfung vor Vertrag, Vorschuss oder Kooperation.

Wettbewerb und Marktverhalten

Irreführende Werbeaussagen, geschützte Bezeichnungen, unzulässige Qualifikationsangaben, Bewertungsauffälligkeiten – erfasst, datiert und gesichert.

Personen- und Sachverhaltsrecherche

Auffinden und Verifizieren von Personen und Sachverhalten im Rahmen der Befugnisse des Berufsdetektivgewerbes und nach Prüfung des berechtigten Interesses.

Grenzen

Was wir nicht tun – und warum das Ihr Vorteil ist

Ein Ermittlungsergebnis ist nur so viel wert wie die Art, wie es zustande gekommen ist. Wir arbeiten ausschließlich mit Quellen, die rechtmäßig zugänglich sind.

Kein Eindringen in fremde Systeme

Keine Zugriffe auf Konten, Postfächer, Netzwerke oder Geräte Dritter. Kein Beschaffen von Zugangsdaten, kein „Auslesen" von Mobiltelefonen.

Keine heimliche technische Überwachung

Keine verdeckte Standortverfolgung an fremden Fahrzeugen, keine heimlichen Ton- oder Bildaufnahmen. Solche Methoden sind straf- und datenschutzrechtlich riskant und machen Ergebnisse wertlos.

Keine Daten aus trüben Kanälen

Keine angekauften Datensätze zweifelhafter Herkunft, keine Auskünfte über Mittelsleute aus Behörden oder Unternehmen.

Kein Auftrag ohne berechtigtes Interesse

Jeder Auftrag wird vorher darauf geprüft. Wo kein berechtigtes Interesse besteht, sagen wir ab – auch das ist eine klare Auskunft.

Hintergrund

Ermittlung als Handwerk, nicht als Software

Hinter BLACKWATER AGENCY steht ein konzessionierter Berufsdetektiv aus Innsbruck, der seit 2018 über die Gewerbeberechtigung für das Sicherheitsgewerbe verfügt und seinen beruflichen Hintergrund im Bau- und Sachverständigenbereich hat. Das ist kein Nebengeräusch, sondern der Grund, warum wir technische Sachverhalte lesen können: Wer Bauschäden beurteilt hat, erkennt auch, wenn in einer Anzeige Leistungen beworben werden, für die dem Anbieter die Berechtigung fehlt.

Wir sind kein Massenanbieter. Es werden wenige Fälle gleichzeitig bearbeitet, dafür vollständig.

Ablauf und Honorar

Auf einen Blick

Gewerbe
Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe), aufrecht seit 31.07.2018
Standort
Innsbruck, tätig in ganz Tirol und österreichweit
Auftraggeber
Unternehmen, Rechtsanwälte, Versicherungen, Interessenvertretungen
Erreichbarkeit
osint@blackwater.agency

Einen Fall schildern kostet nichts

Erstgespräch und Einschätzung, ob sich der Sachverhalt aus offenen Quellen überhaupt klären lässt – unverbindlich und vertraulich.